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HILFE!!! – HILFE!!! – HILFE!!!

Wenn Pflegeheime Stationen schließen müssen, 24-h-Agenturen ihre Dienste nicht abdecken können und Hauskrankenpflege-Dienste Aufnahmestopps verhängen, dann werde nämlich die Luft in den schlechter bezahlten Bereichen noch dünner. Für viele sei die Lage unzumutbar geworden, klagt die Waldviertlerin Silke Kropacek angesichts jüngster „5 nach 12“-Proteste an: „Es gibt Tage, an denen niemand für einen da ist.“

Mag. Max Lohninger (NOEN Chef vom Dienst, Redaktionsleitung Gmünd) bringt die Dramatik rund um den Personalmangel in der Pflege bzw. in der Persönlichen Assistenz abermals perfekt auf den Punkt:

Zum NÖN-Artikel >>

Silke-Kropacek-Personalmangel-in-Pflege

Selbstbestimmte Lebensführung ist Menschenrecht

Verantwortlich sei die Politik, sagt die 56-Jährige, die zum Zeitpunkt des Unfalles mit Gatte und drei Kids in Schrems wohnte, nun alleine in Kirchberg/Walde lebt.

Sie erinnerte Grünen-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein via Mail an die UN-Behindertenrechtskonvention, die den Menschen mit Behinderung eine unabhängige, selbstbestimmte Lebensführung zuerkennen, nannte Voraussetzungen***. „Antwort kam keine.“

Kropacek: Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung auch im Alter steige, zudem spülen Pensionierungswellen geburtenstarker Jahrgänge Menschen aus dem Arbeitsmarkt, die eines Tages selbst auf Unterstützung angewiesen sein können. Die Nachfrage werde rapide mehr. 

Voraussetzungen***

für ein selbstbestimmtes Leben:

Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dabei ist unabhängige Lebensführung im Sinne von selbstbestimmter Lebensführung zu verstehen. Es gibt jedoch keinen Rückhalt und Absicherung für uns Menschen mit Behinderung. Die Rahmenbedingungen der Persönlichen Assistenz müssen sich unbedingt ändern.

 Dazu gehört unbedingt:

  • ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderung
  • eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern
  • ein bedarfsgerechtes persönliches Budget für Assistenzstunden, welches sich individuell an den Menschen mit Behinderung richtet. 
  • die Möglichkeit und Unterstützung durch Dritte das persönliche Budget in Form des Arbeitgebermodells oder Auftragsgebermodells selbst zu verwalten 
  • Erleichterung und Entbürokratisierung bei der Antragstellung als freier Dienstnehmer im Sozialbereich als gemeinnützige*r Einzelunternehmer*in mit einer erhöhten steuerfreien Umsatzgrenze 
  • Den gemeinnützigen und sozial vielfältigen Einsatzbereich der Persönlichen Assistenz öffentlicher machen und interessanter gestalten
  • ein Leistungskatalog und eine kostenfreie zentrale Plattform (AMS) mit einer App für Persönlichen Assistent*innen müssen zeitnah geschaffen werden.