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Lesen Sie bitte auch den NÖN-Artikel von Markus Lohninger hier:
https://www.noen.at/gmuend/

 

In einer Pressekonferenz im Dezember 2022 wurde von Sozialminister Johannes Rauch vordergründig die Persönliche Assistenz (PA) bereits thematisiert. Das Sozialministerium arbeitet derzeit an einem einheitlichen System für die Persönliche Assistenz (PA) für Menschen mit Behinderungen in Freizeit und Beruf für alle neun Bundesländer.
Die entsprechende „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz“ setzte Sozialminister Johannes Rauch am 25. März 2023 in Kraft.

Persönliche Assistenz - LR Rosenkranz - Silke Kropacek

Im Bild: Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz, Silke Kropacek von der Selbsthilfegruppe ANDERS und ihr Persönlicher Assistent Josef Starkl

Ab sofort können die Bundesländer ihre Anträge beim Sozialministerium stellen. Im Sommer startet nun in Salzburg, Tirol und Vorarlberg ein Pilotprojekt. Zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess mit verschiedensten Arbeitsgruppen und Organisationen, um die Erfahrungen aus der Praxis auszuarbeiten.
Soweit die Ausgangssituation. Bei genauerer Betrachtung fehlen jedoch in den Richtlinien grundlegende Themen. Die Mängel in den Richtlinen veranlassten Silke Kropacek von der Selbsthilfegruppe ANDERS für Menschen mit individuellen Behinderungen aus Kirchberg/Walde mit einer persönlichen Stellungnahme, am 26. Mai einen Termin bei der zuständigen Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz (FPÖ) zu vereinbaren. „Jetzt werden entscheidende Weichen für die Zukunft der PA gestellt. Wenn NÖ nicht am Pilotprojekt teilnimmt, dann können wir unser Anliegen nicht ausreichend einbringen, die für Menschen mit Behinderung im Alltag essentiell sind“, fürchtet Kropacek und betont: „PA ist in der UN-Konvention fix verankert und ist ein Menschenrecht!“
Wunsch vieler Menschen mit Behinderungen wäre die Berücksichtigung eines Rechtsanspruchs, ebenso wie eine bedarfsgerechte Assistenzstundenanzahl ohne einer Stundendeckelung oder die direkte Auszahlung der Landesförderung an die Assistenznehmer, um weg von der Position der „Bittsteller“ zu einem echten selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. „Derzeit herrscht ein sehr großes Ungleichgewicht. Das Land zahlt an die Agenturen der Assistenz das Geld. Wir können nicht selbst entscheiden, welche Dienstleistungen oder Einrichtungen wir engagieren möchten, weil wir das ausbezahlte Geld nicht selbst verwalten können und müssen zusätzlich von unserem Pflegegeld einen immer höher werdenden Selbstbehalt bezahlen. Das stellt im Alltag ein beinahe unüberwindbares Problem dar“, so Kropacek. Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz bekundete großes Interesse und Verständnis, zeigt sich jedoch noch etwas abwartend. „Eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung muss gewährleistet sein, sonst werden falsche Erwartungen und Hoffnungen geschürt, die anschließend wieder zurückgenommen werden müssen. Am 22. Juni findet ein Treffen der zuständigen Landesrätinnen und Landesräten aus allen Bundesländern mit dem Sozialminister statt. Ich werde die Inputs aus der Praxis gerne mit in die Verhandlungen nehmen“.

Fazit: „Wir haben die einzelnen Punkte meiner persönlichen Stellungnahme zu den Richtlinien durchgearbeitet. Die Meinungen waren nicht immer ganz konform, jedoch das Gespräch mit Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz war sehr konstruktiv“, resümiert Silke Kropacek.

Hier sind die Richtlinien und die Presseaussendung zum Nachlesen

Die Richtlinien (PDF) >>