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„Nach Betriebserweiterungen oder Renovierungen ist das Probefahren von einem erfahrenen Rollstuhlfahrer eine extrem sinnvolle Entscheidung. Wir von der Selbsthilfegruppe ANDERS sehen uns die Benutzertauglichkeit bei Bedarf jederzeit kostenfrei an. „Man darf sich vom ersten Eindruck bei Blumen Oppel nicht blenden lassen. Eine Hinweistafel am Eingangsbereich zeigt den Weg zum behindertengerechten Eingang und eine Glocke soll laut Inhaber zusätzlich noch angebracht werden“, zieht Kropacek nach dem Besuch Bilanz. Öffentliche Behindertenparkplätze sind in der Nähe voehanden. Für Alexandra und Berhard Allersdorfer als Betreiber des Geschäfts ist Kundenfreundlichkeit ein großes Anliegen. Dazu gehört auch die barrierefreie Zugänglichkeit: „Angehörige machen gerne während eines Besuches einen kleinen Ausflug mit den BewohnerInnen des Landespensionistenheimes zum Blumenkauf, hier sind wir sehr darauf bedacht, dass keine Hürden vorhanden sind.

Silke Kropacek als Initiatorin der Selbsthilfegruppe ANDERS weist jedoch auf einen großen Irrtum hin. Viele Geschäftsbetreiber sind sich nicht bewusst, dass das Ignorieren von Barrierefreiheit Konsequenzen haben kann. „Ich höre und lese wöchentlich mindestens von drei Fällen in den Informationen von den Fachverbänden, wo Personen ihre Rechte über die Gleichstellungsbehandlung bei der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums einfordern und anzeigen. Strafen bis zu 1000 Euro können die Folge sein“.

Bild: Alexandra und Bernhard Allersdorfer bei der Rollstuhlprobefahrt in ihrem Blumengeschäft in Weitra mit Silke Kropacek von der Selbsthilfegruppe ANDERS