Den NÖN-Artikel zum Leserbrief finden Sie hier >>
Zitat im NÖN-Artikel vom von LR Rosenkranz:
„Das Maximum, das Menschen mit Behinderungen hierzulande an Persönlicher Assistenz bekommen können, sind 310 Stunden pro Monat. Im Büro der zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) ist man überzeugt, dass das im Normalfall ausreicht. Im Büro Rosenkranz fürchtet man durch die neue Richtlinie eine massive Ausweitung der Zielgruppe. Deshalb laufe zurzeit eine Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsuniversität Wien.
Statement zum Zitat von LR Rosenkranz von Sike Kropacek (SHG-ANDERS):
Machbarkeitsstudie hört sich auf den ersten Blick sehr interessant und gut an. Laut Wikipedia:
Die Machbarkeitsprüfung stellt den Hauptteil der Machbarkeitsstudie dar. Darin werden im Wesentlichen folgende Punkte abgehandelt:
Organisatorische Umsetzung, wirtschaftliche Machbarkeit (z. B. Kostenrahmen, Finanzierung), technische Machbarkeit, Ressourcen und Verfügbarkeit (z. B. Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit), zeitliche Umsetzung, rechtliche Umsetzung..
Das heißt im Klartext, dass das Land NÖ prüfen lässt, was nach ihrem Ermessen angebracht ist, für Menschen mit Behinderung zu finanzieren. Ebenso wie die Überzeugung, dass 310 Stunden bei höchster Pflegestufe 7 (in NÖ überhaupt genehmigt erst ab Pflegestufe 5 mit 240 Stunden) an Unterstützung von Persönlicher Assistenz ausreichend sind. Wer fühlt sich befugt, diese Dinge festzulegen, ohne Auskunft bei den Betroffenen einzuholen? Das kann nur „Pi mal Daumen“ geschehen sein, denn eines weiß ich gewiss, MICH hat noch nie jemand angehört! Auch kenne ich keine betroffene Person (und das sind viele), die jemals von einer geldgebenden Stelle befragt wurde, was der tatsächliche und nicht der festgelegte Bedarf wäre. Wo bleiben hier die UN-Menschenrechte? Diese Diskriminierung ist einfach unglaublich.